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Warum interessiert es einen (potenziellen) Kfz-Versicherer, wo ich wohne? Und was hat mein Alter mit der Kfz-Versicherungsprämie zu tun? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Autobesitzer alljährlich zur Wechselsaison. Die pauschale Antwort lautet: Es gibt zahlreiche sogenannte harte und weiche Faktoren, die in die Prämienkalkulation einfließen können.
Zu den harten Faktoren zählen – aus kaum erklärungsbedürftigen Gründen – der Fahrzeugtyp (für den Erfahrungswerte zur Schadenshäufigkeit vorliegen) und die Schadenfreiheitsklasse. Auch die Regionalklasse gehört zu dieser Kategorie: Je nachdem, wie viele Schäden in Ihrer Gegend reguliert werden müssen, kann Ihre Beitragshöhe steigen oder fallen. Die weichen Faktoren werden sehr unterschiedlich gehandhabt und sind meist mit Rabattmöglichkeiten verbunden: das Alter (hohes, aber nicht zu hohes Alter = geringere Unfallwahrscheinlichkeit), die jährliche Kilometerleistung (viele Kilometer = höheres Risiko), der Abstellplatz (Garage = geringeres Risiko) oder auch die Dauer des Führerscheinbesitzes (viel Erfahrung = sicherere Fahrweise).
Deutsche investieren mehr
27.05.2015
Seit vielen Jahren wird es immer deutlicher, dass der demo- grafische Wandel das deutsche Rentensystem in Zukunft vor große Herausforderungen stellen wird. Dank des medizinischen Fortschritts werden die Menschen immer älter, während weniger Kinder als früher geboren werden. Die Praxis, bei der die jüngeren Generationen die Renten der älteren Generationen bezahlen, ist nicht so einfach fortzuführen, wenn es immer mehr Rentner und immer weniger junge Einzahler gibt. Aus diesem Grund versuchen die verschiedenen Bundesregierungen seit langer Zeit, egal zu welcher politischen Richtung sie gehören, dieses Problem zu bekämpfen und langfristig effektive Lösungen zu finden.
Neben schmerzhaften Rentenkürzungen gehören dazu ins- besondere Maßnahmen, mit denen die Altersversorgung deutlich breiter als in der Vergangenheit aufgestellt werden soll. Hierzu gehört auch die betriebliche Altersversorgung. Sie zählt zur zweiten Ebene der drei Ebenen bzw. Säulen der Alterssicherung in der Bundesrepublik. Aus diesem Grund ist es positiv zu sehen, dass immer mehr Beschäftigte in Deutschland diese Form der Altersversorgung nutzen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) ausgerechnet hat, investierten Beschäftigte in Deutschland im Jahr 2012 durchschnittlich 362 Euro in ihre betriebliche Altersvorsorge. Demnach waren das 0,9 Prozent der Bruttojahresverdienste. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland entsprach das einem Gesamtvolumen von 9,5 Mrd. Euro. Die Summe lag damit knapp unter den Investitionen in die „Riester-Rente“. Nach vorläufigen Angaben der Zentralen Zu- lagenstelle für Altersvermögen (ZFA) betrugen die Gesamtbeiträge für geförderte „Riester-Verträge“ für das Beitragsjahr 2012 rund 10,1 Mrd. Euro. Sie setzten sich aus Eigenbeiträgen von 7,3 Mrd. Euro und staatlichen Zulagen von 2,8 Mrd. Euro für die Zulagenberechtigten zusammen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die (Bau-)Zinsen sind dank der EZB auf einem Rekordtief. So mancher Häuslebauer ärgert sich hier über seine eigenen Zinsen. Denn erst wenn die Zinsbindungsfrist des laufenden Kredits zu Ende ist, können sich Immobilienfinanzierer entweder bei dem bisherigen Kreditgeber oder bei einer anderen Bank eine günstige Anschlussfinanzierung sichern.
Allerdings müssen auch diejenigen, deren Zinsbindungsfrist noch einige Jahre weiterläuft, nicht Angst haben außen vor zu bleiben. Und dazu müssen sie nicht einmal eine Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen. Wer noch einige Zeit bis zur Umschuldung warten muss, kann sich die Niedrigzinsen bereits jetzt sichern, mit einem Forward-Darlehen.
Auf diese Weise sichern sich Schuldner gegen steigende Zinsen ab, während heute schon mit festen Monatsraten kalkuliert werden kann. Auch in diesem Fall können sich die Immobilienfinanzierer nach günstigen Angeboten umsehen und müssen nicht bei ihrem bisherigen Kreditgeber bleiben. Es werden zwar Zinsaufschläge fällig, allerdings sind diese der- zeit sehr niedrig, so dass sich das Forward-Darlehen trotzdem lohnen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Renovierung von Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. In vielen Fällen geht es gar nicht anders, als sich am Ende vor Gericht wiederzufinden. Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt dabei die Position der Bewohner und räumt mit einigen gängigen Vertragsklauseln auf.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Allerdings wird seit Jahren die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Nun haben die Richter in Bezug auf diese Reparaturen entschieden, dass auf Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, keine Renovierungsverpflichtungen automatisch über den Mietvertrag abgewälzt werden können.
Außerdem wurde entschieden, dass unabhängig davon, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert bezogen wurde, die so genannte Quotenklausel unwirksam ist. Dabei geht es um den Fall, dass Mieter vor Ablauf der typischen Renovierungsintervalle ausziehen. Bei Flur, Bad und Küche liegen diese Intervalle bei drei Jahren und bei den Haupträumen bei fünf Jahren. Bisher konnten Mieter, die nur kurze Zeit in einer Wohnung gelebt haben, im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die prozentualen Anteile konnten dabei variieren.
Auf Richterseite hatte man vor allem bemängelt, dass Mieter damit unangemessen benachteiligt würden, da sie auf diese Weise nicht nur ihre eigenen Abnutzungen beseitigen müssten, sondern auch diejenigen des Vormieters. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, zeigt die Aussage von Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund, wonach solche Klauseln in jedem zweiten Mietvertrag vorkommen würden. (Quelle CASMOS Media GmbH)